Klein Offenseth-Sparrieshoop (niederdeutsch: Lütt Offenseet-Sparrshoop) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
3122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25365
Vorwahlen
04121, 04126, 04127
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop
Am Markt 1
25348 Klein Offenseth-Sparrieshoop
2. Amtsgericht Itzehoe
Holstenstraße 8
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Steinburg
Breite Straße 1
25524 Itzehoe
Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.